Lassen Sie Ihre Forderung prüfen
Sie haben eine offene Forderung oder benötigen Unterstützung bei der Abwehr eines Zahlungsanspruchs? Übermitteln Sie uns eine kurze Schilderung des Sachverhalts. Wir prüfen Ihre Anfrage und informieren Sie über die möglichen nächsten Schritte.
Kanzlei Brauch
Rechtsanwalt Fabian Brauch
Weseler Str. 47
40239 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211-5426-9800
E-Mail: kanzlei@kanzlei-may-und-kollegen.de
Unterlagen für die erste Prüfung
Bitte halten Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen bereit:
- Vertrag oder Auftrag
- Rechnungen und Zahlungsaufstellungen
- Schriftverkehr mit dem Schuldner
- Mahnungen und Zahlungsaufforderungen
- Kündigungen oder Rücktrittserklärungen
- Zahlungsnachweise
- Namen und aktuelle Anschrift des Schuldners
Wichtiger Hinweis: Durch die Übermittlung einer Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Eine Vertretung erfolgt erst nach ausdrücklicher Mandatsannahme und abgeschlossener Prüfung möglicher Interessenkollisionen.
Die Formulierung der Erfolgsquote sollte nur verwendet werden, wenn sie anhand einer belastbaren internen Auswertung nachgewiesen werden kann. Anwaltliche Werbung muss sachlich über die berufliche Tätigkeit informieren; eine Erfolgs- oder Zahlungsgarantie sollte daher nicht versprochen werden. Maßgeblich ist insbesondere § 43b BRAO. Für Inkassodienstleistungen gegenüber Privatpersonen bestehen außerdem besondere Informationspflichten nach § 43d BRAO.
