Professionelles Forderungsmanagement für private und gewerbliche Mandanten
Unbezahlte Rechnungen und nicht erfüllte Zahlungsvereinbarungen belasten die Liquidität und verursachen einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Wir übernehmen die vollständige rechtliche Bearbeitung Ihrer Forderung – vom ersten anwaltlichen Schreiben bis zur langfristigen Vollstreckung eines Titels.
Für Unternehmen und Selbstständige
Wir unterstützen Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler, Vermieter und Dienstleister bei der Durchsetzung offener Rechnungen und vertraglicher Zahlungsansprüche.
Unsere Leistungen umfassen unter anderem:
- Offene Waren- und Dienstleistungsrechnungen
- Werklohn- und Honoraransprüche
- Kaufpreisforderungen
- Forderungen aus Dauerschuldverhältnissen
- Miet- und Pachtforderungen
- Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche
- Bearbeitung umfangreicher Forderungsbestände
- Laufendes externes Forderungsmanagement
Auf Wunsch entwickeln wir feste Abläufe für die regelmäßige Übergabe neuer Forderungen. So wird Ihr internes Mahnwesen entlastet und eine einheitliche Bearbeitung sichergestellt.
Für Privatpersonen
Auch Privatpersonen können berechtigte Zahlungsansprüche häufig nur mit anwaltlicher Unterstützung durchsetzen. Wir vertreten Sie beispielsweise bei:
- Privat gewährten Darlehen
- Nicht zurückgezahlten Anzahlungen
- Kaufpreisforderungen
- Schadensersatzansprüchen
- Miet- und Nebenkostenforderungen
- Rückforderungen aus privaten Vereinbarungen
- Ansprüchen aus schriftlichen Schuldanerkenntnissen
Wir prüfen Ihre Unterlagen, bewerten die Beweislage und erläutern Ihnen verständlich, welche Maßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind.
Unser Vorgehen
1. Forderungsprüfung
Wir prüfen Anspruchsgrundlage, Fälligkeit, Verjährung, vorhandene Nachweise und mögliche Einwendungen des Schuldners.
2. Außergerichtliche Durchsetzung
Der Schuldner erhält eine anwaltliche Zahlungsaufforderung mit einer eindeutigen Fristsetzung. Bei Bedarf führen wir Vergleichs- oder Ratenzahlungsverhandlungen.
3. Gerichtliches Verfahren
Bleibt die Zahlung aus, leiten wir nach Abstimmung mit Ihnen das gerichtliche Mahnverfahren oder unmittelbar ein Klageverfahren ein.
4. Zwangsvollstreckung
Aus einem Vollstreckungstitel können unter anderem Konto-, Lohn- und Sachpfändungen sowie die Abgabe einer Vermögensauskunft betrieben werden.
5. Titelüberwachung
Ist eine sofortige Vollstreckung nicht erfolgreich, kann der Titel langfristig überwacht und zu einem späteren Zeitpunkt erneut vollstreckt werden.
